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Satzung Taubblindendienst e.V.

Der Taubblindendienst e.V. hat eine Mitgliedschaft in der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., zugleich eine Mitgliedschaft im Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche Sachsens e.V..

Vorsitzender des Verein ist Landesbischof i.R. Jochen Bohl.

Auszug aus der Satzung vom 08.03.2014

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Taubblindendienst der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.V.. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen.

Der Verein hat seinen Sitz in Radeberg.

§ 2 Grundlagen und Zweck des Vereins

Taubblinden Menschen fehlen die wichtigsten Sinne: das Seh- und Hörvermögen. Daraus ergibt sich, dass die Taubblindheit eine eigene Form der Behinderung mit folgenschweren Auswirkungen ist. Nur wenige taubblinde Menschen sind in ihrer Behinderung vergleichbar; jeder taubblinde Mensch ist ein Behinderter für sich. Die Verständigung mit Taubblinden bedarf immer einer besonderen Beachtung; sie ist erheblich erschwert, wenn keine Lautsprache und kein Handalphabet beherrscht werden. Bedingt durch die folgenschweren und sehr unterschiedlichen Auswirkungen dieser Behinderung und bedingt durch die Minderheit dieses Personenkreises sind umfassende und besondere Hilfen erforderlich.

Auch mehrfachbehinderte blinde Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sind auf umfassende und besondere Hilfe angewiesen.

Nach Gottes Willen hat die Gemeinde Jesu Christi den Auftrag, allen Menschen Gottes Liebe nahe zu bringen. Diesen Auftrag nimmt sie in missionarisch-seelsorgerlicher und in diakonisch-seelsorgerlicher Weise wahr. Nach biblischer Sicht gehören Heil und Wohl des Menschen untrennbar zusammen; deshalb weiß sich der Taubblindendienst beidem verpflichtet. Diesen Auftrag nimmt der Taubblindendienst für die und mit der Gemeinde Jesu Christi an taubblinden und mehrfachbehinderten blinden Menschen jeden Alters wahr. Er geht dabei von der Verkündigung des Reiches Gottes aus und weiß sich im besonderen Maße abhängig vom Wirken und Führen des Heiligen Geistes, der dort noch etwas Neues schaffen kann, wo Menschen am Ende sind. Dem Taubblindendienst ist die Existenz der Gemeinde Jesu Christi unter taubblinden und mehrfachbehinderten blinden Menschen ein wichtiges Anliegen. Diese Gemeinde ist Teil der Gesamtkirche (Leib Christi).

§ 3 Aufgaben des Vereins

Der Taubblindendienst nimmt vorwiegend folgende Aufgaben wahr:

  • Missionarisch-seelsorgerlich:
    • Gottesdienste und Abendmahlsfeiern,
    • Rüstzeiten,
    • Verkündigung der biblischen Botschaft in schriftlicher Form,
    • seelsorgerliche Beratung,
    • Hausbesuche.
  • Diakonisch-seelsorgerlich:
    • Seminare mit Bildungscharakter,
    • Hilfen zur Selbsthilfe (vor allem: Kommunikation und Mobilität),
    • familienentlastende Dienste,
    • psycho-soziale Beratung,
    • Hausbesuche.
  • Eine kurzfristige vollzeitige Aufnahme in der Seelsorge- und Begegnungsstätte Storchennest für:
    • taubblinde und mehrfachbehinderte blinde Menschen zur Durchführung der unter § 3 Abs. 1 genannten Aufgaben,
    • blinde und andere behinderte Menschen zur Durchführung der unter § 3 Abs. 1 genannten Aufgaben,
    • nichtbehinderte Menschen zur Durchführung der unter § 3 Abs. 4. genannten Aufgaben.
  • Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel:
    • Information in Kirche und Gesellschaft über taubblinde und mehrfachbehinderte blinde Menschen und über Hilfen und Dienste für sie,
    • Integration taubblinder und mehrfachbehinderter blinder Menschen in Kirchgemeinden und in ihrem sozialen Umfeld,
    • Ausbau des Freundeskreises zur Unterstützung der Arbeit des Vereins durch Gebet und Opfer,
    • Ausbau des Arbeitskreises "Helfer der Lormfamilie" zur Begleitung und zum Dolmetschen bei Zusammenkünften.
  • Blindengarten
    • Pflege, Gestaltung und Vermittlung des Botanischen Blindengartens
    • Fachspezifische Beratung bei der Gestaltung von:
    • Hausgärten für blinde Menschen
    • Außenanlagen für blinde, taubblinde und mehrfachbehinderte Menschen anderenorts.
  • Schaffen und betreiben von Beschäftigungs-, Arbeits-, und Wohnmöglichkeiten für taubblinde und mehrfachbehinderte blinde Menschen
    • insbesondere im Gewächshaus Storchenaue
    • durch ambulantes und stationäres Wohnen
  • Zusammenarbeit mit anderen verwandten Diensten im In- und Ausland.