Leitlinien unserer Arbeit
- Taubblindheit ist eine eigene, anerkannte Form der Behinderung (1.4.2004: EU-Erklärung)
- Taubblindheit ist in ihren Auswirkungen die folgenschwerste Behinderung für einen Menschen: 80 Prozent Ausfall von Sinneswahrnehmung schließen Türen zum Leben
- Jeder Taubblinde ist ein "Behinderter für sich"; unterschieden werden: blind-taube, gehörlos-blinde, geburtstaubblinde, vom Usher-Syndrom betroffene Menschen
- Zehn und mehr Kommunikationsarten bedingen eine hohe Fachkompetenz in der Taubblindenarbeit
- Taubblindenarbeit muss immer neu von den Bedürfnissen taubblinder Menschen ausgehen
- Taubblindenarbeit geschieht am Sinnvollsten in seelsorgerlicher und diakonischer Einzelzuwendung
- Taubblindenarbeit muss aber zugleich wegen der Isolation Gemeinschaftsförderung im Blick haben
- Taubblindenarbeit wird am Einsatz für den Schwächsten gemessen
- Taubblinden Menschen muss das Recht auf selbständiges, eigenbestimmtes Wohnen und Leben gewährt werden
- Taubblinden Menschen muss das Recht auf Teilhabe am kirchlichen, gesellschaftlichen, kulturellen Leben gewährt werden
- Diese Rechte können nur durch eine behördlich bezahlte Assistenz sichergestellt werden
- Taubblindenarbeit geschieht nach dem anerkannten Grundsatz: Oberstes Gebot ist es, die Atmosphäre der Geborgenheit für einen taubblinden Menschen zu schaffen
- Mit dem einmal gewonnenen Vertrauen eines taubblinden Menschen muss hoch sensibel umgegangen werden
- Taubblindenarbeit geschieht wegen der Minderheit des Personenkreises am zweckmäßigsten bundeslandübergreifend
- Karl-Heinz Baaske, "Vater der deutschen Taubblinden", am 23.8.1986: "Es ist der Wille Gottes, für taubblinde Menschen das Allerbeste zu tun; wir sind dazu gerufen, uns in der Liebe taubblinden Menschen gegenüber zu erweisen."